Bürger Bündnis Bautzen beantragt Abwahlverfahren gegen Oberbürgermeister Karsten Vogt – Begründung wurde an den Stadtrat übersandt

Die Fraktion des Bürger Bündnis Bautzen e.V. hat im Stadtrat ein Abwahlverfahren gemäß § 51 Abs. 9 SächsGemO gegen den amtierenden Oberbürgermeister Karsten Vogt initiiert.

Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Nach reiflicher Überlegung, sorgfältiger juristischer Prüfung und intensiver Abwägung politischer wie moralischer Verantwortung sehen wir uns jedoch gezwungen, diesen Schritt zu gehen – im Sinne der Stadt Bautzen, ihrer Verwaltung und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

In unserer Begründung, die allen Mitgliedern des Stadtrates vorliegt, zeichnen sich strukturelle und andauernde Missstände ab, die eine gedeihliche Amtsausübung aus unserer Sicht unmöglich machen. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Vordergrund:

  1. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und fehlende Amtsdisziplin: Die wiederholte Preisgabe vertraulicher Inhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie der öffentliche Umgang mit internen Personal- und Verwaltungsvorgängen haben zu einem massiven Vertrauensverlust geführt.
  2. Führungs- und Strukturkrise in der Stadtverwaltung: Die Arbeitsatmosphäre unter der derzeitigen Amtsführung ist geprägt von Unsicherheit, Desorganisation und einer beispiellosen Personalfluktuation in leitenden Positionen – ein Zustand, der das Funktionieren der Verwaltung substanziell beeinträchtigt.
  3. Fehlentscheidungen mit wirtschaftlichem Schaden: Eigenmächtige Entscheidungen in zentralen Haushaltsfragen ohne Einbindung des Stadtrates haben nicht nur gegen geltendes Kommunalrecht verstoßen, sondern der Stadt auch finanziell erheblich geschadet.
  4. Versäumte Zukunftschancen: In einer Zeit, in der Strukturwandel und Fördermöglichkeiten richtungsweisend für die Entwicklung unserer Stadt sein sollten, fehlt es an strategischer Führung, Projektumsetzung und verbindlicher Kommunikation.

Diese Gründe und weitere dokumentierte Vorgänge machen aus unserer Sicht eine Fortsetzung der Amtszeit nicht mehr tragbar. Der Schritt zur Abwahl ist kein politischer Affekt, sondern das Ergebnis einer langen Kette von Pflichtverletzungen, Führungsversagen und strategischer Orientierungslosigkeit. Er ist Ausdruck unseres Verantwortungsbewusstseins gegenüber der Stadt Bautzen.

Wir betonen: Es geht nicht um persönliche Anfeindungen. Es geht um den Erhalt einer funktionsfähigen, rechtsstaatlichen und dem Gemeinwohl verpflichteten Verwaltung. Die Stadt Bautzen braucht einen Neubeginn im Ton, im Stil und in der politischen Kultur.